Landesverordnung COVID 19

Liebe Interessenten,


gerne könnt Ihr 3 x zur Probe an unseren Gruppen teilnehmen, wenn Ihr Euch vorher per Mail über geschaeftsstelle@tc-hanseatic.de

oder direkt beim Trainer anmeldet und einen entsprechenden 3G-Nachweis mitbringt.


Kontaktdaten werden für die Corona-Bestimmungen nicht mehr erhoben.


Wir empfehlen Euch jedoch, eine Telefonnummer zu hinterlassen, damit Ihr im Falle eines Trainingsausfalls informiert werden könnt.

Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen
und Teilnehmer zur Sportausübung eingelassen werden:


1.        Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind,


2.        Kinder bis zur Einschulung,


3.        Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.


Zur Klarstellung: Falls bei diesen Personen Symptome einer Coronavirus-Infektion auftreten (insbesondere Atemnot, Husten,

Fieber Schnupfen, Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns), gelten sie im Sinne der Verordnung nicht mehr als vollständig geimpft oder genesen.


(gültig ab 03.03.2022)

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